Export Zollanmeldung

Export Zollanmeldung bzw. Export in Drittländer

 

Waren, die in Nicht-EU-Staat ausgeliefert werden sollten, müssen durch den Zoll abgefertigt werden. Aus diesem Grund sollten Sie bei einem Export in Drittländer auch einige unterschiedliche Dinge beachten. Welche das sind, können Sie aus diesem Beitrag erfahren.

 

Import und Export

Wird eine Ware innerhalb der Europäischen Union versendet, spricht man vom Innergemeinschaftlichen Transport. Von einem Export wird dann gesprochen, wenn eine Ware außerhalb der EU-Staaten versendet, werden sollten. Der Unterschied hier ist, dass der Innergemeinschaftliche Transport immer zollfrei ist. Beim Export sieht dies etwas anders aus. Beim Export in Drittländer müssen eine Voraussetzungen und Regelungen beachtet werden. Beim Export in Drittländer erwarten Unternehmen verschärfte Zollvergaben und Vorschriften, die unbedingt einzuhalten sind.

 

Welche Staaten gehören zu den Drittländern?

In der Regel ist die Frage, welche Staaten sich den Drittländern angehören, sehr einfach zu beantworten. Wenn Sie sich die Karte der Europäischen Union etwas genauer ansehen, erhalten Sie auch schnell eine Antwort. Alle Nationen, die nicht zu den Mitgliedsstaaten gehören, sind Drittländer. Alle Länder, die sich außerhalb der EU befinden, sind Drittländer. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Zu diesen Ausnahmen gehören

  • Norwegen
  • Liechtenstein
  • Island

Diese Länder gehören zwar nicht der EU an, trotzdem sind sie ein Teil unseres Europäischen Wirtschaftsraums. Zu den wichtigsten Drittländer-Staaten für Deutschland gehören zum Beispiel:

  • China
  • Schweiz
  • USA

 

Wichtige Voraussetzungen für den Export in Drittländer

Für den Export in Drittländer müssen einige unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden. Bevor Sie über einen Export überhaupt nachdenken, müssen Sie über eine Gewerbeanmeldung verfügen. Sollten Sie noch über keine Gewerbeanmeldung verfügen, dann wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt bzw. an das Gewerbeamt, das sich in Ihrer Stadt befindet. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie sich für die Eintragung in das Handelsregister an die Gemeinde wenden. Für den Export benötigen Sie auch eine Zoll-Nummer oder EORI-Nummer. Die EORI-Nummer dient der Identifizierung bei elektronischen und schriftlichen Zollanmeldungen.

Des Weiteren ist es auch wichtig zu wissen, dass Gewerbetreibende aus Drittländern eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland benötigen, um ein Gewerbe anzumelden.

Sollten Waren in Drittländer exportiert werden, müssen neben den verbrauchsteuerrechtlichen Verfahrensbestimmungen auch die zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Voraussetzungen beachtet werden.

Es ist auch empfehlenswert, dass alle Risiken und Kosten beachtet werden, die beim Exportieren von Waren in Drittländern anfallen können. Regeln Sie die Kosten vor dem Handelsgeschäft vor dem Export unbedingt mit dem ausländischen Importeur, bevor Sie exportieren.

Die Zahlungsbedingungen können sich bei einem Export, je nach Land, auch sehr unterscheiden. Meistens können diese Bedingungen entweder über Rechnung oder Vorkasse mit einem langfristigen Zahlungsziel festgelegt werden. Wenn es um die Zahlung geht, dann sollte man hier auch auf die Sicherheit großen Wert legen. Es besteht hier zum Beispiel auch die Möglichkeit, dass Sie die Zahlung durch den Importeur absichern, indem Sie ein Dokumentenakkreditiv, bestätigt von Ihrer Bank vorweisen. Bei Ihrer Bank eröffnen ausländische Importeure dann das Akkreditiv bei Ihrer Bank zu Ihren Gunsten. Um politische oder wirtschaftliche Risiken zu umgehen, empfiehlt es sich, wenn Sie sich mit Ausfuhrbürgschaften und Garantien absichern.

 

Welche Unterlagen werden für einen Export in Drittländer benötigt?

Sollten Waren in Drittländer ausgeführt werden, dann werden hier neben verschiedenen Anmeldungen auch unterschiedliche Dokumente vom Bestimmungsland und von der Zollverwaltung benötigt. Beachten Sie dabei auch immer, welche Dokumente direkt vom Käufer verlangt werden. Zu den wichtigsten Dokumenten für den Export in Drittländer gehören sowohl die Handelsrechnung als auch die Ausfuhranmeldung. In manchen Ländern wird des Weiteren auch das Ursprungszeugnis, die Warenverkehrsbedingungen und die Einfuhrlizenz benötigt. Ganz egal, in welchen Ländern Sie auch exportieren möchten, es gilt in jedem Fall, dass Sie sich über die unterschiedlichen Dokumente, die dafür benötigt werden, genau informieren.

Zu den wichtigsten Dokumenten beim Export in Drittländer gehören:

  • Sollte die Ware, die exportiert werden muss, mehr als 1.000 kg wiegen oder einen Wert von mehr als 1.000 Euro haben, dann benötigen Sie dafür eine elektronische Ausfuhranmeldung.
  • Auch benötigen Sie die Handelsrechnung, die Zollfaktura oder die Exportrechnung.
  • Möglicherweise Warenverkehrsbescheinigungen oder länderspezifische Dokumente wie US Watch Declaration

 

Export in Drittländer – darauf sollte besonders geachtet werden

Nach einem Auftragseingang muss immer ganz genau geprüft werden, ob auch alle Bedingungen eingehalten wurden. Welche Bedingungen dabei besonders wichtig sind, erfahren Sie jetzt:

Lieferbedingungen

Wie bereits erwähnt, fallen bei einem Export in Drittländern immer Kosten als auch mögliche Risiken an. Zu diesen Risiken gehören neben dem Zoll auch die Versicherung und der Transport selbst. Die Lieferbedingungen müssen zwischen dem ausländischen Importeur und dem Exporteur vorab genau geregelt werden. In den meisten Fällen werden diese Lieferbedingungen auch international standardisiert.

Im Bereich des Transports gilt es vor allem immer darauf zu achten, sich für ein seriöses und sicheres Transport – Logistik Unternehmen zu entscheiden. So kann Ihnen auch gewährleistet werden, dass Ihre versendete Ware auch sicher am Zielort ankommt. Des Weiteren gewährleisten Ihnen, seriöse Logistik Unternehmen auch immer eine Versicherung, sollte die Ware beschädigt werden oder verloren gehen.

Zahlungsbedingungen

Auch die Zahlungsbedingungen können sich bei einem Export in Drittländer unterscheiden. Diese reichen von Rechnungen mit langfristigem Zahlungsziel bis zur Vorkasse. Damit Ihnen bei der Zahlung auch ausreichend Sicherheit gewährleistet wird, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich von der Bank ein Dokumentenakkreditiv ausstellen lassen oder Zahlungsdienste wie PalyPal oder Klarna nutzen.

Das UN-Kaufrecht

Das UN-Kaufrecht wurde speziell für den internationalen Warenverkehr geschaffen. Das UN-Kaufrecht sorgt immer für eine spezielle Vereinbarung. Es kann für die Vertragspartner eine gemeinsame Basis schaffen. In diesem Kaufrecht besteht auch die Möglichkeit, dass einzelne Bestandteile zum Beispiel abgeändert werden. Selbstverständlich gibt es das UN-Kaufrecht auch in allen wichtigen Handelssprachen. Die Folgen als auch die Inhalte müssen den Handelspartnern zu jederzeit bekannt sein.

 

Export in Drittländer – das Fazit

Bei einem Export von Waren in Drittländer gilt es viele wichtige Bestimmungen einzuhalten. Sie benötigen einige Dokumente abhängig von der Ware und dem Empfängerland. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass Sie sich hier genau informieren. Politische und wirtschaftliche Risiken sind je nach Drittland auch nicht auszuschließen. So ist es hier auch wichtig, dass für Sie die Sicherheit immer an erster Stelle bei einem Export steht, wenn es um den Export von Waren in Drittländer geht.

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